Meine Aufgaben als Mütterplegerin

Ich unterstütze dich in alltäglichen Aufgaben, sorge für dich und deine Familie und stehe dir immer bei!

im Haushalt

Ich kann für dich einkaufen, kochen, Wäsche waschen, saugen, Ordnung schaffen

mit dem Baby

Ich helfe dir beim Wickeln, Tragen, Stillen, Babybaden oder bei einer schönen Babymassage. 

Brauchst du einfach mal Zeit für dich, dann kümmere ich mich in dieser Zeit um dein kleines Wunder.

im Wochenbett

Ich sorge für dich, achte darauf, dass es dir an nichts fehlt und du genug Zeit hast zu Heilen. 

Ich stehe dir immer für Gespräche zur Verfügung und bin darin geschult, mögliche Komplikationen zu erkennen und frühzeitig deine Hebamme oder deinen Arzt zu informieren. 

in der Schwangerschaft

Ich kümmere mich um dich, damit du dich schonst und dich auf die Geburt vorbereiten kannst. 

Gerne kümmere ich mich um Geschwisterkinder oder mache Besorgungen für dich!

Mütterpflege als Krankenkassenleistung!

In vielen Fällen, kannst du eine Unterstützung bei deiner Krankenkasse beantragen. Hierfür müssen folgende Punkte gegeben sein:

Alleine für Haushalt zuständig

Es darf keine weitere Person über 12 Jahren im Haushalt leben, die den Haushalt weiter führen könnte. 

Sind Personen im Haushalt, die berufstätig sind, ist dies kein Problem. 

Diagnose

Du benötigst eine Diagnose, weshalb du deinen Haushalt nicht fortführen kannst. 

Dies kann z.b. sein: 

  • Vorzeitige Wehen
  • frühe Muttermunds-eröffnung
  • Geburtsverletzungen
  • Kaiserschnitt
  • Stillprobleme
  • Mentale Probleme
  • ...

Mehrlinge

Du hast keine direkte Indikation, aber du erwartest oder hast Mehrlinge, so ist auch dies ein Grund, warum du eine Unterstützung von mir bei deiner Krankenkasse anfordern kannst.

Krankheit/Unfall

Du bist nicht mehr im Wochenbett, hast aber ein Kind / mehrere Kinder zu betreuen, kannst dies aber nicht, weil du Krank bist oder dir den Arm gebrochen hast? 

Auch hier kannst du Unterstützung beantragen. Da dies aber nicht in direktem Zusammenhang mit einer Schwangerschaft steht, ist hier eine Zuzahlung zu leisten.

Gerne berate ich dich hierzu!

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